ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN – LIEFER- UND ZAHLUNGSBEDINGUNGEN

ARTIKEL 1: ALLGEMEINES
In den nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedeutet:

Uns; Unser, Wir:
PaperWise und Partner, die als (verkaufende) Partei einerseits auftritt.

Kunde; Kontrahenten; Auftraggeber; Käufer:
Jede Partei, die entweder einen Vertrag mit uns abschließt oder abgeschlossen hat, sowie ein Angebot anfordert oder von uns ein Angebot zugesendet bekommen hat.

Waren; Produkte; Artikel, betriebliche Dinge:
Alle Objekte, die Gegenstand eines Abkommens mit uns sind. Die Begriffe sind austauschbar, je nach ihrer spezifischen Anwendung.

ARTIKEL 2:ANWENDUNGSBEREICH
2.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Angebote und Verträge mit uns, unabhängig welcher Art.
2.2 Abweichungen von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten nur nach ausdrücklicher, schriftlicher Bestätigung unsererseits.
2.3 Andere Allgemeine Geschäftsbedingungen, wie Einkaufsbedingungen des Vertragspartners, sind, soweit sie nicht in Einklang mit diesen Geschäftsbedingungen stehen, nur gültig, wenn wir dies ausdrücklich in einem separaten Dokument bestätigen.
2.4 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für unsere Mitarbeiter und Hilfskräfte, die von der Ausführung der Vereinbarungen betroffen sind, sowie für Dritte, durch die wir dieses Abkommen ganz oder teilweise ausführen lassen.
2.5 Der Vertragspartner übernimmt die Anwendbarkeit dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen auch bedingungslos für alle zukünftigen Verträge, Angebote und Vereinbarungen.
2.6 Wenn sich herausstellt, dass eine oder mehrere Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder undurchführbar sind, bleiben alle restlichen Bestimmungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen hiervon unverletzt. Bei dieser Sachlage beratschlagen wir mit dem Vertragspartner, um neue Bestimmungen zugunsten der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmungen zu vereinbaren.

ARTIKEL 3: ANGEBOTE
3.1 Alle Angebote sind bindend, es sei denn, es wurde eine Frist in der Ausschreibung dieses Angebots genannt. Trotzdem behalten wir uns das Recht vor, unser Angebot, solange die andere Partei dieses Angebot noch nicht angenommen hat, einzuziehen.
3.2 Bei Benennung von Sammelpreisen, die in einem Angebot angegeben wurden, besteht keine Verpflichtung unsererseits, nur einen Teil der Waren des Angebots zu einem Anteil des Gesamtpreises zu liefern.
3.3 Angebote beziehen sich ausschließlich auf die in dem Angebot angegebenen Mengen und gelten nicht automatisch für Nachbestellungen.
3.4 Maße, Gewichte und technische Spezifikationen in Angeboten und Vereinbarungen sollten vom Vertragspartner so verstanden werden, dass kleinere Abweichungen, die die Grenze des normalen nicht überschreiten, berücksichtigt werden müssen (siehe auch Artikel 8 und 21).

ARTIKEL 4: ABSCHLUSS VON ABKOMMEN UND BESTÄTIGUNG
4.1 Wenn und soweit wir eine Frist für die Annahme eines Angebots gesetzt haben, wird ein Vertrag durch eine vollständige, schriftliche und bedingungslose Annahme dieses Angebots durch die andere Partei innerhalb der vorgeschriebenen Frist rechtsgültig.
4.2 In allen anderen Fällen ist ein Vertrag erst dann gültig, wenn eine schriftliche Auftragsbestätigung unsererseits oder eine Lieferung unsererseits vorliegt. Im zuletzt genannten Fall wird unsere Rechnung als schriftliche Auftragsbestätigung angesehen.

ARTIKEL 5: STORNIERUNG ODER ÄNDERUNG
5.1 Stornierung oder Änderung durch die Vertragspartner eines Abkommens (Bestellung) ist ohne ausdrückliche, schriftliche Zustimmung unsererseits nicht zulässig. Der Antrag auf Stornierung muss schriftlich per E-Mail mit Versand- und Empfangsbestätigung erfolgen.
5.2 Wird der Antrag auf Stornierung oder Änderung von uns angenommen, so behalten wir uns das Recht vor, die Zustimmung mit Bedingungen zu verknüpfen.
5.3 Stornierung oder Änderung des Vertrags führt nicht automatisch zu einer Rückerstattung des bereits gezahlten Anteilbetrags. Dies wird in Rücksprache diskutiert und bereits angefallene Kosten werden nie zurückgezahlt.

ARTIKEL 6: AUFHEBUNG VERTRAG
6.1 Wenn der Vertragspartner seinen Verpflichtungen der Vereinbarungen nicht, nicht vollständig, nicht rechtzeitig oder nicht ordnungsgemäß nachkommt, sind wir berechtigt, den Vertrag mit sofortiger Wirkung zu kündigen, es sei denn, dass die Unzulänglichkeit angesichts ihrer geringen Bedeutung die Stornierung nicht rechtfertigt.
Darüber hinaus sind wir dazu berechtigt, den Vertrag mit sofortiger Wirkung zu kündigen, wenn:
nach Abschluss des Vertrages uns Umstände bekannt sind, die befürchten lassen, dass der Vertragspartner seinen Verpflichtungen nicht nachkommen kann;
der Vertragspartner bei Vertragsabschluss gebeten wird, eine Sicherheit zu stellen, um seinen Verpflichtungen des Vertrages nachzukommen, doch diese Sicherheit entweder nicht gegeben wird oder nicht ausreicht;
durch Verzögerungen seitens des Vertragspartners von uns nicht länger verlangt werden kann, das vertraglich vereinbarte Angebot zu denselben Konditionen anzubieten;
Umstände eintreten, die eine Erfüllung des Vertrages unmöglich machen oder dass eine unveränderte Aufrechterhaltung der Vereinbarung vernünftigerweise von uns nicht mehr verlangt werden kann;
der Vertragspartner sich in einem Zustand des Konkurses befindet, eine Anfrage für die Aussetzung der Zahlung erfolgt, um für die verschuldete Person finanziell einzustehen, mit einer Beschlagnahme auf Teile oder auf das gesamte Eigentums konfrontiert wird;
der Vertragspartner unter Vormundschaft gestellt wird;
der Vertragspartner verstirbt.

6.2 Kündigung erfolgt durch eine schriftliche Mitteilung ohne gerichtliche Intervention.
6.3 Wird der Vertrag gekündigt, müssen alle unsere Ansprüche an den Vertragspartner unverzüglich beglichen werden.
6.4 Wird der Vertrag aufgrund der angegebenen Gründe gekündigt, sind wir nicht für Kosten oder Schäden haftbar, da es sich um eine Aussetzung oder Kündigung handelt.
6.5 Ist die Kündigung von Seiten des Vertragspartners, behalten wir uns das Recht vor, Schadensersatz für daraus resultierenden direkten oder indirekten Schaden zu fordern.

ARTIKEL 7: PREISE
7.1 Die angegebenen Preise können in anderen Währungen angeboten werden. Zu jedem Zeitpunkt gilt der Währungskurs zum Zeitpunkt der Bestätigung der Vereinbarung. Kursschwankungen und Wechselkursänderungen zwischen dem Euro und anderen Währungen, falls eine Zahlung nicht mit dem Euro getätigt werden muss, gehen auf Kosten des Abnehmers, wenn die Änderungen mehr als 5% vom Marktwechselkurs abweichen, der zum Zeitpunkt der Vereinbarung galt.
7.2 Wenn einer der Kostenfaktoren eines Produktes oder die Kosten der Lieferung eines Produktes mehr als 5% zwischen dem Zeitpunkt des Angebots und dem Datum der Lieferung steigen, sind wir berechtigt, den vereinbarten Preis entsprechend anzupassen, unabhängig davon, ob der Kostenanstieg zum Zeitpunkt des Angebots oder der Bestätigung absehbar war, dies in Übereinstimmung mit den geltenden gesetzlichen Vorschriften.
7.3 Sofern nicht ausdrücklich anders angegeben, gelten unsere Preise:
exklusive MwSt.;
exklusive Ein- und Ausfuhrzölle, sowie jede andere Regierungsabgabe;
exklusive Kosten für Transport, Lagerung und Handhabung (exklusive Treibstoffzuschlag und Maut);
exklusive Versicherungskosten;
exklusive Entsorgungskosten;
exklusive Umweltabgaben oder Umweltzuschläge, die jede Regierung auferlegen kann;
exklusive Kosten für eine Qualitätskontrolle;
exklusive Zollkontrollkosten/Scan von Containern.
7.4 Wenn eine Änderung des Auftrags durch den Auftraggeber vorliegt, können von uns jederzeit die Preise geändert werden.

ARTIKEL 8: MENGE/GRÖSSE

8.1 Die in der Vereinbarung genannten Mengen werden von uns so genau wie möglich geliefert, wobei es uns erlaubt ist, von der angegebenen und vereinbarten Menge abzuweichen. Der Grad der Abweichung wird in Artikel 22 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen geregelt.
8.2 Die gelieferte Mengen werden von uns auf dem Lieferbeleg angegeben.
8.3 Wenn der Käufer innerhalb von 24 Stunden nach Erhalt des Lieferbeleges keine schriftlichen Einwände bei uns einreicht, werden die auf dem Lieferbeleg angegebenen Mengen als korrekt eingeordnet.
8.4 Wenn nicht ausdrücklich von uns angegeben, gelten alle angegebenen Mengen als ungefähre Angaben. Wenn die Größen durch unsere Vertragspartner angegeben wurden, tragen wir hierfür keinerlei Verantwortung.
8.5 Änderungen von angegebenen Maßen durch den Vertragspartner nach Abschluss des Vertrages führen dazu, dass alle damit verbundenen Kosten dem Vertragspartner in Rechnung gestellt werden.

ARTIKEL 9: ART UND WEISE DER LIEFERUNG
9.1 Der Vertragspartner ist verpflichtet, die Lieferung der gekauften Ware anzunehmen, sobald diese verfügbar ist oder geliefert werden kann.
9.2 Eine vereinbarte Lieferfrist beginnt einen Tag, nachdem die Bestellung schriftlich bei uns eingegangen ist. Die Lieferzeit beginnt jedoch erst, sobald der Vertragspartner uns alle benötigten Informationen, Dokumente, eventuelle erforderliche Genehmigungen und zu verarbeitendes Material für die Ausführung des Auftrags zur Verfügung gestellt hat.
9.3 Die von uns angegebenen Lieferfristen sind immer ungefähre Angaben, für die wir rechtlich nicht einstehen müssen. Eine Überschreitung dieser Frist berechtigt den Vertragspartner nicht dazu, den Vertrag zu kündigen, sofern der Lieferverzug angemessen und vertretbar ist. Kündigt der Vertragspartner den Vertrag, haben wir keine Verpflichtung, eventuelle Schäden auf Seiten des Vertragspartners zu kompensieren.
9.4 Kündigt der Vertragspartner gemäß Artikel 9.2 müssen wir bei nicht rechtzeitiger Lieferung schriftlich informiert werden und müssen uns mindestens 14 Tage zugestanden werden, unseren Verpflichtungen dennoch nachkommen zu können.
9.5 Die Lieferadresse ist im Vertrag angegeben.
9.6 Jede Teillieferung wird als separate Lieferung betrachtet und mit allen rechtlichen Konsequenzen behandelt.
9.7 Wenn uns der Auftraggeber vor Lieferung eine andere Lieferadresse nennt, werden wir, soweit dies möglich ist und von uns verlangt werden kann, diesem Wunsch nachkommen. Falls hierbei zusätzliche Kosten entstehen, fallen diese zu Lasten des Vertragspartners. Wenn wir den Wunsch des Kunden erfüllen, treten die Bestimmungen von Artikel 10 dieser Geschäftsbedingungen in Kraft.
9.8 Der Vertragspartner hat sicherzustellen, dass, wenn nicht anders vereinbart, alle eventuell erforderlichen Zolldokumente zeitig den verantwortlichen Stellen zurückgegeben werden und er hat bei zeitlichen Verzögerungen die damit verbundenen Zusatzkosten zu tragen.
ARTIKEL 10: TRANSPORT
10.1 Wenn wir für den Transport von Gütern des Auftraggebers sorgen, geschieht dies auf eine von uns ermittelte Weise und auf Rechnung und Risiko des Abnehmers, sofern nicht anders schriftlich vereinbart.
10.2 Der Transport wird durch die Allgemeinen Transportbedingungen oder CMR-Bedingungen der Transportindustrie geregelt.
10.3 Während der Transportphase ist die Ware nicht versichert. Falls nicht anders schriftlich vereinbart, muss der Kunde eine mögliche Versicherung selbst abschließen.
10.4 Wenn sich herausstellt, dass die Lieferung nicht an die vom Auftraggeber genannte Adresse geliefert werden kann, so fallen die Mehrkosten zu Lasten des Auftraggebers.
10.5 Lieferungen werden immer mit dem Fahrzeug, das die Lieferung transportiert, geliefert. Der Auftraggeber ist dazu verpflichtet, die Ware dort in Empfang zu nehmen. Der Auftraggeber muss sich um die Entladung der Ware kümmern. Geschieht dies nicht durch den Auftraggeber, so fallen zusätzlich entstandene Kosten zu Lasten des Auftraggebers.
10.6 Bei Lieferungen von kompletten Containern beträgt die Entladezeit 2 Stunden. Für jede weitere Stunde werden € 50,00 pro Stunde berechnet.

ARTIKEL 11: VERPACKUNGEN UND BENUTZTE VERPACKUNGSMATERIALIEN
11.1 Soweit nicht anders als von uns ausdrücklich angegeben, enthalten die Preise unserer Artikel Verpackungsmaterialien. Unter Verpackung wird hier nicht die gewerbliche Verpackung verstanden. Wir berechnen für die Verpackung kein Pfand, es sei denn, dass dies die Auflagen der Regierung sind, oder durch uns ausdrücklich angegeben ist.
11.2 Wenn unsere Ware auf sogenannten Europaletten oder Paletten, die zu einem Paletten-Pool gehören, geliefert wird, werden wir diese Paletten als Verpackung in Rechnung stellen, außer wenn wir bei Lieferung identische, unbeschädigte Paletten zurück erhalten.
11.3 Wenn wir durch unsere Auftraggeber oder durch die Regierung verpflichtet sind, bei Lieferung unserer Produkte Material oder durch uns geliefertes Verpackungsmaterial zurück zu nehmen, werden die damit verbundenen Kosten, eventuell auch Kosten der Entsorgung, dem Auftraggeber in Rechnung gestellt.
11.4 Verpackungen, wie Dosen, Paletten, etc., die nicht zum einmaligen Gebrauch bestimmt sind, bleiben unser Eigentum. Der Auftraggeber bleibt für die gelieferten Verpackungen verantwortlich, auch wenn kein Pfand in Rechnung gestellt wurde. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die in seinem Besitz befindlichen Leergut-Verpackungen auf eigene Kosten schnellstmöglich an uns zurück zu senden, außer es wurde etwas anderes vereinbart.
11.5 In Rechnung gebrachtes Verpackungsmaterial (Pfand) wird von uns gutgeschrieben, sobald dieses Verpackungsmaterial unbeschädigt unser Lager erreicht hat. Bei kleineren Schäden behalten wir uns das Recht vor, weniger als den gezahlten Pfand gutzuschreiben. Bei größeren Schäden wird keine Summe gutgeschrieben und steht das Verpackungsmaterial dem Auftraggeber zur Verfügung; dies wird ihm dann mitgeteilt wird.

ARTIKEL 12: LAGERUNG
12.1 Wenn die durch den Auftraggeber bezahlte/bestellte Ware von uns nicht zum angegebenen Zeitpunkt geliefert werden kann, werden wir die Ware auf Risiko und Kosten des Auftraggebers lagern.

ARTIKEL 13: EIGENTUMSRECHT
13.1 Alle Waren bleiben so lange unser Eigentum bis der Auftraggeber jegliche Zahlungsverpflichtungen erfüllt hat, mittels des in diesem Artikel benannten Eigentumsrechts oder mittels eines besitzlosen Pfandrechts, aus dem der Vertragspartner den Nutzen unseres Versprechens zieht.
13.2 Alle von uns gelieferten und noch zu liefernden Waren bleiben unser Eigentum, bis der Auftraggeber alle Verpflichtungen aus Verträgen mit uns erfüllt hat.
13.3 Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, die gelieferte Ware auf irgendeine Weise zu entfremden oder zu belasten, bis die Zahlung vollständig entrichtet wurde, es sei denn, dass wir davon wussten und diesem zustimmten. Werden diese Verpflichtungen vom Auftraggeber nicht erfüllt, wird der Kaufpreis in voller Höhe sofort fällig.
13.4 Der Auftraggeber ist verpflichtet, den Inhalt dieser Eigentumsvorbehaltsklausel denjenigen mitzuteilen, bei denen die von uns gelieferten Waren als Sicherheit verwahrt werden.
13.5 Der Auftraggeber bescheinigt uns schon jetzt das Recht, alle jene Orte, an denen sich unsere Waren befinden, betreten zu dürfen, so dass wir unser Eigentumsrecht ausüben können.

ARTIKEL 14: REKLAMATION
14.1 Der Auftraggeber hat bei Annahme der Lieferung der gekauften Waren oder schnellstmöglich danach die Lieferung zu überprüfen/überprüfen lassen. Der Auftraggeber sollte bei der gelieferten Ware insbesondere auf das Folgende achten:
ob die richtigen Waren geliefert wurden;
ob die Quantität der vereinbarten Auftragsmenge entspricht;
ob die gelieferte Ware den Qualitätsanforderungen entspricht oder in Ermangelung dessen, ob die Qualität für den normalen Gebrauch/kommerziellen Zweck ausreicht.
14.2 Reklamationen müssen, unter Berücksichtigung der Bestimmungen von Artikel 8.4, innerhalb von 8 Tagen nach Erhalt der Ware schriftlich per Einschreiben mit Rückschein bei uns eingegangen sein.
14.3 Erkennbare Mängel/Defekte und/oder Schäden sind durch den Auftraggeber auf dem Frachtbrief oder dem Lieferschein zu vermerken.
14.4 Wenn nach Erhalt der Ware keine Bemerkung bezüglich möglicher beschädigter Ware, Verpackung und/oder Verpackungsmaterial auf dem Frachtbrief oder Lieferschein vermerkt wird, gilt dies als schlüssiger Beweis dafür, dass der Auftraggeber in jedem Fall bei Anlieferung die gelieferten Waren in einem tadellosen und unbeschädigtem Zustand in Empfang genommen hat.
14.5 Die bloße Tatsache, dass eine Reklamation untersucht wird, bedeutet nicht automatisch, dass wir haftbar gemacht werden können.
14.6 Eine Beschwerde muss mindestens eine detaillierte und genaue Beschreibung des Mangels sowie eine Aufstellung von weiteren Daten enthalten, die darauf hinweisen, dass die gelieferten und beschriebenen Waren des Auftraggebers identisch sind.
14.7 Die Waren, auf die sich die Reklamationen beziehen, müssen uns für eine Inspektion in demselben Zustand zur Verfügung stehen, wie sie sich zum Zeitpunkt der Entdeckung des Mangels befunden haben und dürfen nicht weiterverkauft werden, es sei denn, dass wir schriftlich ausdrücklich eine Zustimmung erteilt haben. Wenn die Aufrechterhaltung der Verfügbarkeit der Ware nicht möglich sein sollte, muss der Sachverhalt mit Hilfe von Bildmaterial (Foto/Video) erfasst werden.
14.8 Wenn sich die Beschwerde auf einen Teil der gelieferten Gegenstände bezieht, ist dies kein Grund, die gesamte Lieferung abzulehnen, außer dass die Lieferung in diesem Falle als nicht-nutzbar angesehen wird.
14.9 Der Auftraggeber muss den Beweis von Nicht-Konformität der gelieferten Ware(n) erbringen. Diese Beweislast gilt für angebliche Defekte wie (nicht limitierende) Farbunterschiede, gelieferte Menge oder Gewicht, verwendete Größen, Dicken, etc.
14.10 Wenn eine Beschwerde in Bezug auf einen Liefergegenstand gerechtfertigt ist, können wir nicht zu mehr verpflichtet werden, als die Lieferung auf unsere Kosten zu ersetzen oder (nach unserem Ermessen) dem Auftraggeber den Betrag des abgelehnten Materials zurück zu erstatten.
14.11 Bei vollständigem Ersatz oder Erstattung der Waren wird der bereits verbrauchte Anteil berücksichtigt.
14.12 Der Auftraggeber muss das abgelehnte Produkt nach vorheriger, schriftlicher Genehmigung unsererseits und unter den von uns bestimmten Bedingungen an uns zurückschicken.
14.13 Ein Anspruch des Auftraggebers erlischt, nachdem er/sie die gekaufte Waren benutzt, verarbeitet, bearbeitet, bedruckt oder verschnitten hat, beziehungsweise hat benutzen, verarbeiten, bearbeiten, bedrucken oder verschneiden lassen, beziehungsweise an Dritte weiterverkauft hat, es sei denn, der Kunde weist nach, dass die Reklamation nicht zu einem früheren Zeitpunkt hat stattfinden können.
14.14 Die Reklamationsfrist der von uns versendeten Rechnungen beträgt 8 Tage. Wenn nicht innerhalb dieser Frist schriftlich reklamiert wird, gilt die Transaktion als akzeptiert.
14.15 Nach Ablauf der für diese Waren genannten Fristen, wird angenommen, dass der Auftraggeber die Lieferung, beziehungsweise Rechnung akzeptiert und werden Reklamationen nicht mehr anerkannt.
14.16 Wir sind von jeder Haftung befreit und müssen keine weiteren Reklamationen über Schäden akzeptieren und/oder untersuchen, wenn der Auftraggeber entweder seinen Zahlungen oder sonstigen Verpflichtungen uns gegenüber nicht nachkommt und auch nicht, falls der Auftraggeber und/oder Dritte, ohne unsere vorherige schriftliche Zustimmung, Änderungen oder Reparaturen an der von uns gelieferten Ware durchführt oder durchführen lässt.
14.17 Beschwerden seitens des Vertragspartners führen nicht zu dem Recht, Zahlungsverpflichtungen oder andere bestehenden Verpflichtungen uns gegenüber auszusetzen.
ARTIKEL 15: BEZAHLUNG
15.1 Die Zahlung muss immer innerhalb von 8 Tagen nach Rechnungsdatum erfolgen, ohne Abzug oder Aufrechnung, entweder an unser Büro oder durch Überweisung auf das von uns angegebene Bankkonto auf der Rechnung, soweit nicht anders schriftlich vereinbart wurde.
15.3 Wir sind berechtigt, bei der Durchführung des Vertrages eine Zahlung im Voraus zu verlangen.
15.4 Wenn der Vertragspartner nicht innerhalb der gestellten Frist bezahlt, ist er, ohne Warnung oder Mitteilung, per Gesetz in Verzug.
15.5 Ab diesem Moment müssen gesetzliche Zinsen gezahlt werden, wie in Artikel 6:119a und 6:120 zweiter Absatz des Bürgerlichen Gesetzbuches beschrieben, und auch Gerichts- als auch außergerichtliche Kosten, die durch die Erfüllung, Aufhebung und/oder Schadensersatz entstanden sind, müssen durch den Auftraggeber nachgekommen werden, außer dass wir rechtskräftig als schuldig gesprochen werden.
15.6 Die außergerichtlichen Inkassokosten werden geachtet, wenn noch mindestens 15% des Betrages offen stehen, mit einem Minimum von 250 Euro.
15.7 Zahlt der Auftraggeber nicht, nicht rechtzeitig oder nicht vollständig, behalten wir uns das Recht vor, weitere Leistungen oder weiteres Erfüllen des Vertrages unsererseits zu unterbrechen, bis diese Anforderungen durch den Auftraggeber erfüllt sind. Weiterhin haben wir das Recht, den Vertrag zu kündigen unter Aufrechterhaltung des Schadensersatzes in Bezug auf verspätete, oder Nicht-Durchführung der Vereinbarung.
15.8 Zahlungen des Auftraggebers werden zunächst dazu dienen, alle Zinsen und Kosten und letztendlich die am längsten offen stehenden Rechnungen zu begleichen, auch wenn der Vertragspartner angibt, dass sich die Zahlungen auf eine spätere Rechnung beziehen.

ARTIKEL 16: HÖHERE GEWALT
16.1 Höhere Gewalt wird in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen neben den gesetzlichen Rechtsprechungen verstanden als alle externen Ursachen, vorhersehbar oder nicht-vorhersehbar, auf die wir keinen Einfluss haben, aber durch die wir nicht in der Lage sind, unseren Pflichten nachzukommen.
16.2 Im Falle höherer Gewalt ist die Erfüllung des Vertrages so lange auszusetzen bis die höhere Gewalt es ermöglicht, den Vertrag zu erfüllen.
16.3 Bei andauernder, höherer Gewalt sind wir dazu berechtigt, den Vertrag zu kündigen, ohne dem Vertragspartner Schadensersatz zahlen zu müssen.
16.4 Wenn die höhere Gewalt unsererseits länger als einen Monat andauert, hat der Vertragspartner das Recht, ohne finanzielle Verpflichtungen, aber auch ohne Anspruch auf Schadensersatz, den Vertrag zu kündigen.

ARTIKEL 17: GARANTIE
17.1 Wir haften nur für Mängel, die der Auftraggeber als direkte Folge der falschen Herstellung oder von uns fehlerhaft verwendetem Material, beziehungsweise als Folge unseres fehlerhaften Materials innerhalb der Garantiezeit aufgetreten und vom Auftraggeber angegeben werden. Ist der Mangel das Ergebnis eines anderen Grundes, haften wir nicht.
17.2 Die Gewährleistung erlischt, wenn die Produkte für andere Zwecke verwendet werden als sie ursprünglich hergestellt wurden.
17.3 Die Garantie gilt nicht für Folgen der spezifischen Entwicklungsrisiken neu entwickelter Produkte.
17.4 Wenn wir im Rahmen der Gewährleistungen haftbar sind, begrenzt sich die Haftung auf den Ersatz der defekten Einzelteile, beziehungsweise die Rückzahlung des für den mangelnden Artikel angegebenen Preises, dies nach unserem Ermessen. Der Ersatz von Artikeln beinhaltet lediglich die Neulieferung ohne Frachtkosten. Im Falle von Ersatz wird eine neue Garantie geliefert, die mit dem Lieferungsdatum des neuen Produktes beginnt.
17.5 Die Garantie bezieht sich nicht auf die folgenden Situationen:
Wenn der Auftraggeber seinen Verpflichtungen aus diesem Vertrag oder einer anderen Vereinbarung mit uns nicht oder nicht rechtzeitig nachkommt;
Wenn, im Falle, dass wir nicht der Hersteller der von uns gelieferten Produkten sind, der Auftraggeber eine Garantie des Fabrikanten erhalten hat, auch wenn dies direkt über uns geschehen ist;
17.6 Für den Fall, dass wir nicht der Hersteller der von uns gelieferten Ware sind, ist unsere Haftung auf die Haftung, wie dies durch den Lieferanten dieser Güter akzeptiert wird, begrenzt.

ARTIKEL 18: HAFTUNGSAUSSCHLÜSSE
18.1 Wir sind niemals haftbar für indirekten Schaden, einschließlich Folgeschäden, entgangene Gewinne, entgangene Einsparungen und Schäden durch Unternehmens- oder andere Stagnation. Im Falle vom Kauf von Konsumenten gilt diese Einschränkung nur für die in Artikel 7:24, Absatz 2 BW benannten Situationen.
18.2 Falls wir haftbar sind, ist diese Haftung wie folgt geregelt:
Für Mängel der gelieferten Ware gilt die Haftung, wie festgelegt in Artikel 17 dieser Geschäftsbedingung;
Wir haften nur, wenn ein Schaden durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit unsererseits oder durch unsere Aufsichtsführenden verursacht wurde;
Unsere Haftung ist auf die Höhe der Transaktion begrenzt;
Sollte jedoch, gemäß Angemessenheit und Billigkeit, unsere Haftung bezüglich des Betrages der Transaktion nicht ausreichen, um die Verluste des Auftraggebers zu begleichen, ist unsere Haftung auf 125% des getätigten Transaktionsbetrags begrenzt;
Folgeschäden sind ausdrücklich ausgeschlossen, soweit dieser Betrag die oben beschriebenen Haftungskonditionen überschreitet
18.3 Jede weitere Haftung ist ausdrücklich ausgeschlossen.
18.4 Wenn die Folgeschäden, die sich aus diesem Vertrag ergeben haben, durch den Auftraggeber hätten versichert werden müssen oder normalerweise von Kunden in diesem Sektor gewährleistet werden, können wir niemals auf Entschädigung für erlittene Schäden haftbar gemacht werden.
18.5 Wir haften nicht für Kosten, Schäden oder Zinsen, die eine direkte oder indirekte Folge von Personen oder Betrieben, die wir für die Ausführung des Vertrages eingeschaltet haben, entstanden sind.

ARTIKEL 19: VERPACKUNG UNTER EIGENEM NAMEN
19.1 Wenn dies vereinbart ist, drucken wir Produkte nach dem Entwurf des Auftraggebers.
19.2 Wenn der Auftraggeber dies wünscht und wir dies vertraglich festgelegt haben, können wir die bedruckten Produkte für den Auftraggeber in einem Lager lagern. Wenn diese Option erwünscht ist, kann ein separater Aufruf-Bestellvertrag geschlossen werden.
19.3 Wird das Bedrucken von Produkten mit einem Entwurf des Auftraggebers in Auftrag gegeben, wird dem Auftraggeber vorab eine Druckvorlage vorgelegt. Nach Genehmigung des Auftraggebers können wir in keiner Weise für die Leistung des gedruckten Materials haftbar gemacht werden, falls dies nicht in grober Weise von der Druckvorlage abweicht.
19.4 Für die Art und Weise der Ausführung, Abweichungen in Material und/oder Farbe sind die Bedingungen in diesen Bestimmungen enthalten.
19.5 Wir können nicht für Farbabweichungen haftbar gemacht werden, wenn diese den Farbproben oder Farbnummern entsprechen, die uns vom Auftraggeber vorgelegt wurden.
19.6 Wir haben das Recht, alle Kosten vollständig in Rechnung zu stellen, die zum Druck von Verpackungsmaterialien nach Entwurf des Auftraggebers, wie zum Beispiel Konstruktionszeichnungen, Platten und Druckrollen, gehören. Diese Kosten werden unmittelbar nach Beendigung des Druckvorgangs in Rechnung gestellt, unabhängig von der Tatsache, dass die Druckprodukte möglicherweise auf Abruf erworben werden und daher auch in Teillieferungen in Rechnung gestellt werden könnten. Die Zahlung der Rechnung muss innerhalb der geltenden Frist erfolgen.
19.7 Alle, auch nicht durch unseren Auftraggeber erteilten, gefertigten Konstruktionszeichnungen, Platten, Druckwalzen, etc., auch wenn diese ganz oder teilweise dem Kunden in Rechnung gestellt wurden, bleiben unser Eigentum.
19.8 Auch wenn nach einer Angebotsanfrage keine Bestellung erfolgt, können die entstandenen Entwurfs- und möglicherweise entstandenen Plattenkosten, innerhalb von 3 Monaten nach dem Datum der Anfrage dem Vertragspartner in Rechnung gestellt werden. Der Vertragspartner ist verpflichtet, diese Kosten zu tragen.
19.9 Platten, die durch oder in Auftrag unserer Auftraggeber eingesetzt wurden, werden als genehmigt angesehen.

ARTIKEL 20 : GEWERBLICHES EIGENTUM
20.1 Alle unsere Daten, Zeichnungen und Bilder sind urheberrechtlich geschützt. Es ist dem Vertragspartner ohne unsere ausdrückliche Zustimmung nicht erlaubt, solche Dokumente zu kopieren oder an Dritte weiterzuleiten.
20.2 Wir haben immer Urheberrecht auf unsere oder von uns in Auftrag gegebenen Entwürfe, Zeichnungen, Skizzen, Lithografien, Fotografien, Software, Modelle, Formen, Matrizen, Platten, Muster, etc. Sie dürfen ohne unsere Zustimmung niemals reproduziert oder an Dritte übergeben werden. Jeder Tag, an dem der Vertragspartner gegen dieses Urheberrecht verstößt, wird mit einem Minimum von € 25.000 pro Tag Schadensersatz festgelegt.
20.3 Unser Vertragspartner stellt uns frei von jeglichen Folgen von Einbruch oder Verletzung von Rechten Dritter, wenn wir auf Anfrage von dem Auftraggeber ein bestimmtes Bild, Zeichnung, Modell oder ein bestimmtes Design genutzt haben.
20.4 Wenn der Auftraggeber uns Hilfsmaterialien oder Drucksachen zur Verfügung stellt, die in vom Auftraggeber bei uns gekaufte Produkte verarbeitet werden sollen, dann stellt uns der Auftraggeber ausdrücklich von möglichen Ansprüchen Dritter aus Verletzungen von Urheberrechten und Patentrechten, Marken oder Modellen, frei.

ARTIKEL 21: TOLERANZEN
21.1 Im Hinblick auf die vereinbarten Spezifikationen sind Abweichungen nach oben und unten zulässig.
21.2 Endgültige Mengen und/oder Gewichte werden auf dem Lieferschein angezeigt oder, im Falle von Containerlieferungen, auf dem Frachtbrief (Bill of Lading).
21.3 Die Abrechnung erfolgt auf Grundlage der tatsächlich gelieferten Menge. Das Ziel ist die Lieferung von vollen Paletten und/oder Containern.
21.4 In Bezug auf Materialien gilt, dass wir richtig gehandelt haben, wenn Abweichungen in Qualität, Farbe, Dichte, etc. gering sind. Bei einer Beurteilung, ob eine Lieferung die zulässigen Grenzwerte überschreitet, muss der Durchschnitt der Gesamtlieferung abgelehnt werden. Farbabweichungen bei Papier und Karton geben kein Recht zur Reklamation.
21.5 In Bezug auf Gewichte, Dicken und Abmessungen gelten die zugelassenen Abweichungen, wie auf den Produktdatenblättern angegeben. Diese werden immer gleichzeitig mit Angeboten dargereicht. Falls diese fehlen, muss der Kunde diese anfordern.

ARTIKEL 22: TEILAUFHEBUNG
22.1 Falls eine der Klauseln oder ein Teil dieser Bedingungen und Konditionen, oder ein Teil der zugrunde liegenden Vereinbarung ungültig ist oder aufgehoben wird, so bleiben die restlichen Inhalte und Klauseln dieser Allgemeinen Geschäftsbedingung bestehen, oder bleibt die zugrunde liegende Vereinbarung bestehen.
22.2 Die Parteien werden dann für die ungültigen oder entnommenen Passagen ein Übereinkommen treffen, welches dem zugrunde liegenden Vertrag oder diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen am nächsten kommt.

ARTIKEL 23: UMFANG SCHUTZBESTIMMUNGEN VON BETROFFENEN
23.1 Durch diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder im Rahmen eines Vertrages mit uns erhalten alle Agenten, Vertreter, Angestellte oder andere, die einen Auftrag von uns empfangen haben oder die durch uns in Dienst genommen wurden, jeweils den gleichen Schutz und dieselben Ausschlüsse, Ausnahmen und Haftungsbeschränkungen wie wir selbst.

ARTIKEL 24: ABLAUF VON ANSPRÜCHEN GEGEN UNS
24.1 Ansprüche, für die wir haften, laufen ab, wenn der Auftraggeber uns nicht innerhalb von 6 Monaten, nachdem wir schriftlich angemahnt und uns eine (Vertrags-) Verletzung vorgeworfen wurde, rechtlich belangt hat.

ARTIKEL 25: ANWENDBARES RECHT
25.1 Das niederländische Recht gilt bei Ausschluss aller anderen Rechtssysteme für alle Fragen im Zusammenhang mit diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen, des Vertrages oder der Ausführung der vertraglich festgehaltenen Inhalte. Im Falle eines Rechtsstreits ist der Gerichtsstand das zuständige Gericht in Roermond.

ARTIKEL 26: STREITIGKEITEN
26.1. Streitigkeiten, welche aus einem mit uns abgeschlossenen Vertrag hervorgehen, werden nach unserer Wahl durch das Zivilgericht in unserer Heimatstadt behandelt.

ARTIKEL 27: ÜBERSETZUNGEN
27.1 Bei übersetzten Fassungen ist die niederländische Fassung stets verbindlich.

ARTIKEL 28: STANDORTBEDINGUNGEN
28.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen wurden bei der Handelskammer Eindhoven hinterlegt.
28.2 Anwendbar ist die letzte registrierte Version oder die Version, die zum Zeitpunkt des Angebots oder der Verhandlung mit uns gültig war.

Weert, Mai 2018

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