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ALLGEMEINE VERKAUFS-, LIEFER- UND ZAHLUNGSBEDINGUNGEN

ARTIKEL 1: ALLGEMEINES
In den folgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten die folgenden Definitionen:

Wir; Unser; Wir: PaperWise, ein Handelsname von Eco Concepts & Products, und Partner, die als (verkaufende) Partei in ihrem Namen handeln.

Kunde; Andere Partei; Auftraggeber; Käufer:
Jede andere Partei, die einen Vertrag mit uns abschließt oder abgeschlossen hat oder ein Angebot anfordert oder von uns ein Angebot erhält.

Waren; Produkte; Artikel; Sachen:
Alle Gegenstände, die Gegenstand eines Vertrages mit uns sein können. Die Begriffe werden entsprechend ihrer spezifischen Anwendung austauschbar verwendet.

ARTIKEL 2:ANWENDBARKEIT
2.1 Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle unsere Angebote und alle Verträge mit uns
, gleich welcher Art und gleich welchen Namens.
2.2 Von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen kann nur abgewichen werden, wenn wir dies ausdrücklich schriftlich erklären oder anerkennen.
2.3 Andere Allgemeine Geschäftsbedingungen, wie z.B. Einkaufsbedingungen anderer Parteien, gelten, soweit sie nicht mit diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen übereinstimmen, nur dann, wenn wir dies ausdrücklich und gesondert schriftlich bestätigt haben.
2.4 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch zugunsten unserer Mitarbeiter und Hilfskräfte, die an der
Ausführung des Vertrags beteiligt sind, sowie zugunsten von Dritten, von denen wir den Vertrag ganz oder teilweise ausführen lassen.
2.5 Die Gegenpartei akzeptiert die Anwendbarkeit dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen auch und bedingungslos für alle zukünftigen Verträge und Vertragsangebote.
2.6 Wenn sich herausstellt, dass eine oder mehrere Bestimmungen in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen nichtig oder anfechtbar sind, bleiben die Allgemeinen Geschäftsbedingungen im Übrigen in Kraft. In einem solchen Fall werden wir und die Gegenpartei sich beraten, um neue Bestimmungen zu vereinbaren, die die nichtigen oder nichtigen Bestimmungen ersetzen.

ARTIKEL 3: ANGEBOTE
3.1 Alle Angebote sind freibleibend, es sei denn, das Angebot enthält eine Frist für die Annahme. Wir sind jedoch berechtigt, unser Angebot zu widerrufen, solange die Gegenpartei das Angebot noch nicht angenommen hat.
3.2 Im Falle einer zusammengesetzten Offerte, die in einem Angebot enthalten ist, besteht für uns keine Verpflichtung, einen Teil der im Angebot enthaltenen Waren zu einem verhältnismäßigen Teil des für das Ganze angegebenen Preises zu liefern.
3.3 Angebote beziehen sich nur auf die im Angebot genannten Mengen und Produkte und gelten nicht automatisch für Nachbestellungen.
3.4 Maße, Gewichte und technische Spezifikationen in Angeboten und Verträgen sind so zu verstehen, dass die andere Partei geringfügige Abweichungen berücksichtigen muss, die den Rahmen des Üblichen nicht überschreiten (siehe auch Artikel 8 und 21).

ARTIKEL 4: VERTRAGSBESTIMMUNG UND ANNAHME
4.1 Wenn und soweit wir in einem Angebot eine Frist für die Annahme gesetzt haben, kommt ein Vertrag durch die vollständige, schriftliche und bedingungslose Annahme dieses Angebots durch die andere Partei innerhalb der angegebenen Frist zustande.
4.2 In allen anderen Fällen kommt ein Vertrag nur durch eine schriftliche Auftragsbestätigung unsererseits oder durch Lieferung durch uns zustande. In letzterem Fall gilt die Rechnung von uns als schriftliche Auftragsbestätigung.

ARTIKEL 5: STORNIERUNG ODER ANPASSUNG
5.1 Eine Stornierung oder Anpassung eines Vertrags (Auftrags) durch die Gegenpartei ist ohne unsere ausdrückliche schriftliche Zustimmung nicht möglich. Der Antrag auf Stornierung muss schriftlich oder per E-Mail mit Versand- und Empfangsbestätigung an uns gerichtet werden.
5.2 Wenn der Antrag auf Stornierung oder Änderung von uns akzeptiert wird, sind wir berechtigt, diese Zustimmung an Bedingungen zu knüpfen.
5.3 Die Stornierung oder Änderung des Vertrags führt nicht automatisch zur Rückzahlung von bereits im Voraus gezahlten Beträgen. Dies wird in Absprache vereinbart, und bereits entstandene Kosten werden in keinem Fall zurückerstattet.

ARTIKEL 6: KÜNDIGUNG
6.1 Wenn die Gegenpartei eine Verpflichtung aus dem Vertrag nicht, nicht vollständig, nicht rechtzeitig oder nicht ordnungsgemäß erfüllt, sind wir berechtigt, den Vertrag mit sofortiger Wirkung aufzulösen, es sei denn, das Versäumnis rechtfertigt angesichts seiner geringen Bedeutung keine Auflösung.
Außerdem sind wir berechtigt, den Vertrag mit sofortiger Wirkung aufzulösen, wenn:
– nach dem Abschluss der Vereinbarung Umstände bekannt geworden sind, die berechtigten Anlass zu der Befürchtung geben, dass die Gegenpartei ihre Verpflichtungen nicht erfüllen wird;
– die Gegenpartei bei Abschluss der Vereinbarung aufgefordert wurde, eine Sicherheit für die Erfüllung ihrer Verpflichtungen aus der Vereinbarung zu leisten, und diese Sicherheit nicht geleistet wird oder unzureichend ist;
– wir aufgrund des Verzugs der Gegenpartei nicht mehr verpflichtet werden können, den Vertrag zu den ursprünglich vereinbarten Bedingungen zu erfüllen;
– Umstände eintreten, die so beschaffen sind, dass die Erfüllung des Vertrages unmöglich ist oder dass die unveränderte Aufrechterhaltung des Vertrages von uns vernünftigerweise nicht mehr verlangt werden kann;
– die Gegenpartei für insolvent erklärt wird, einen Antrag auf Zahlungsaufschub stellt, die Anwendung der Schuldenrestrukturierung für natürliche Personen beantragt, mit einer Pfändung ihres gesamten oder eines Teils ihres Vermögens konfrontiert wird;
– die Gegenpartei unter Vormundschaft gestellt wird;
– die Gegenpartei stirbt.
6.2 Die Auflösung erfolgt durch schriftliche Mitteilung ohne gerichtliche Intervention.
6.3 Wenn der Vertrag aufgelöst wird, sind unsere Forderungen gegenüber der Gegenpartei sofort fällig und zahlbar.
6.4 Wenn wir aus den vorgenannten Gründen vom Vertrag zurücktreten, haften wir nicht für Kosten oder Schäden, weil wir die Aussetzung oder den Rücktritt veranlasst haben.
6.5 Wenn die Auflösung der Gegenpartei zuzuschreiben ist, sind wir berechtigt, Ersatz für den dadurch mittelbar oder unmittelbar entstandenen Schaden zu verlangen.

ARTIKEL 7: PREISE
7.1 Angebotene Preise können in anderen Währungen angeboten werden. Entscheidend für die endgültige Festlegung des Wechselkurses ist jedoch immer der Zeitpunkt der Bestellung. Wechselkursschwankungen und Änderungen der Wechselkurse zwischen dem Euro und anderen Währungen gehen, sofern eine Zahlung im Zusammenhang mit der Lieferung in anderen Währungen als dem Euro zu erfolgen hat, zu Lasten des Bestellers, sofern diese Änderungen um mehr als 5% von dem am Tag der Vertragsbestätigung geltenden Wechselkurs abweichen.
7.2 Ändert sich einer der Faktoren, die den Einstandspreis eines Produkts oder die Kosten für die Lieferung des Produkts an die vereinbarte Lieferadresse bestimmen, in der Zeit zwischen dem Datum des Angebots und dem Datum der Lieferung um mehr als 5%, sind wir berechtigt, den vereinbarten Preis entsprechend anzupassen, unabhängig davon, ob die Erhöhung des Einstandspreises zum Zeitpunkt des Angebots oder der Bestätigung vorhersehbar war oder nicht, und zwar unter Beachtung der einschlägigen gesetzlichen Vorschriften.

7.3 Sofern nicht ausdrücklich anders angegeben, verstehen sich unsere Preise:
– ohne Mehrwertsteuer;
– ohne Einfuhr- und Ausfuhrabgaben und andere staatliche Abgaben;
– ohne Transport-, Lager- und Umschlagskosten (ohne Treibstoffzuschlag und Maut)
– ohne Versicherungskosten;
– ohne Entsorgungsbeitrag;
– ohne Umweltabgaben oder Umweltzuschläge, die von der Regierung erhoben werden oder erhoben werden sollen;
– ohne Kosten der Qualitätskontrolle;
– ohne Kosten der Zollkontrolle/Containerscan.
7.4 Die Preise können von uns jederzeit angepasst werden, wenn es zu einer Änderung der Bestellung durch den Kunden kommt.

ARTIKEL 8: MENGEN/MATEN
8.1 Die im Vertrag angegebenen Mengen wurden so genau wie möglich angegeben, wobei wir von der angegebenen oder vereinbarten Menge abweichen dürfen. Der Grad der Abweichung ist in Artikel 22 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen geregelt.
8.2 Wir geben die gelieferten Mengen auf dem Lieferdokument an.
8.3 Wenn der Kunde uns nicht innerhalb von höchstens 24 Stunden nach Erhalt des Lieferdokuments schriftlich über etwaige Einwände gegen das Lieferdokument informiert, wird davon ausgegangen, dass die auf dem Lieferdokument angegebene Menge die gelieferten Waren korrekt wiedergibt.
8.4 Sofern nicht ausdrücklich angegeben, gelten alle von uns angegebenen Maße als annähernd. Wenn die Maße von der Gegenpartei angegeben wurden, tragen wir dafür keine Verantwortung.
8.5 Änderungen der von der Gegenpartei angegebenen Maße nach Abschluss des Vertrags haben zur Folge, dass wir der Gegenpartei die damit verbundenen Kosten in Rechnung stellen können.

ARTIKEL 9: ORT UND ART DER LIEFERUNG
9.1 Die Gegenpartei ist verpflichtet, die gekauften Waren zu dem Zeitpunkt abzunehmen, an dem sie ihr zur Verfügung stehen oder zur Verfügung gestellt werden.
9.2 Eine vereinbarte Lieferzeit beginnt an dem Werktag, der auf den Tag folgt, an dem die schriftliche Bestellung bei uns eingegangen ist. Die Lieferfrist beginnt jedoch erst zu laufen, wenn die Gegenpartei uns alle Informationen, Unterlagen, eventuell erforderliche Genehmigungen und zu bearbeitende Materialien für die Ausführung des Vertrags zur Verfügung gestellt hat.

9.3 Bei den von uns angegebenen Lieferfristen handelt es sich stets um ungefähre Angaben und niemals um strenge Fristen. Die Überschreitung einer solchen Frist gibt dem Kunden nicht das Recht, den Vertrag aufzulösen, es sei denn, die Lieferfrist wurde so weit überschritten, dass es dem Kunden nach den Erfordernissen der Angemessenheit und Billigkeit nicht mehr zugemutet werden kann, den Vertrag aufrechtzuerhalten. Wenn der Abnehmer den Vertrag auflöst, hat dies für uns keine Verpflichtung zur Folge, den vom Abnehmer diesbezüglich erlittenen Schaden zu ersetzen.
9.4 Bevor die Gegenpartei den Vertrag im Sinne von Artikel 9.2 auflösen kann, müssen wir im Falle einer verspäteten Lieferung schriftlich in Verzug gesetzt werden und es muss uns eine Frist von mindestens 14 Tagen eingeräumt werden, um unseren Verpflichtungen noch nachzukommen.
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9.6 Jede Teillieferung wird als gesonderte Lieferung mit allen damit verbundenen Rechtsfolgen betrachtet und behandelt.
9.7 Wenn der Kunde uns vor der Lieferung mitteilt, dass er die Artikel an einem anderen als dem vereinbarten Ort in Empfang nehmen möchte, werden wir dem nachkommen, soweit dies vernünftigerweise von uns verlangt werden kann. Wenn die Befolgung dieses Wunsches mit zusätzlichen Kosten verbunden ist, ist der Kunde verpflichtet, uns diese zusätzlichen Kosten zu erstatten. Wenn wir dem Wunsch des Kunden nachkommen, gelten die Bestimmungen von Artikel 10 dieser Geschäftsbedingungen entsprechend.
9.8 Der Kunde hat dafür zu sorgen, dass, sofern nicht anders vereinbart, die Zolldokumente rechtzeitig an die zuständigen Behörden zurückgegeben werden, andernfalls gehen die damit verbundenen zusätzlichen Kosten zu seinen Lasten.

ARTIKEL 10: TRANSPORT
10.1 Wenn wir den Transport von für den Kunden bestimmten Waren veranlassen, geschieht dies auf Kosten und Gefahr des Kunden in einer von uns zu bestimmenden Weise, es sei denn, es wurde schriftlich etwas anderes vereinbart.
10.2 Für den Transport gelten die Allgemeinen Transportbedingungen oder gegebenenfalls die CMR-Bedingungen, wie sie in der Welt des Transports verwendet werden.
10.3 Die Waren sind während des Transports nicht versichert. Der Kunde muss sich selbst darum kümmern, es sei denn, es wurde schriftlich etwas anderes vereinbart.
10.4 Sollte sich herausstellen, dass die Lieferung an dem vom Kunden angegebenen Ort nicht möglich ist, gehen die damit verbundenen zusätzlichen Kosten zu Lasten des Kunden.
10.5 Die Lieferung erfolgt immer neben dem Fahrzeug, das die Artikel anliefert. Der Kunde ist verpflichtet, die Artikel dort in Empfang zu nehmen. Der Kunde ist gemeinsam mit uns für das Abladen der Waren verantwortlich. Unterlässt er dies, gehen alle zusätzlichen Kosten, die uns dadurch entstehen, zu Lasten des Kunden.
10.6 Bei der Lieferung von vollen Containern beträgt die Entladezeit 2 Stunden. Für jede weitere Stunde werden € 50,00 pro Stunde berechnet.

ARTIKEL 11: VERPACKUNG UND VERWENDETES VERPACKUNGSMATERIAL
11.1 Sofern von uns nicht ausdrücklich anders angegeben, ist die Verpackung im Preis unserer Artikel enthalten. Mit Verpackung ist hier nicht die handelsübliche Verpackung gemeint. Wir berechnen kein Pfand für Verpackungsmaterial, es sei denn, wir sind dazu behördlich verpflichtet oder dies wurde von uns ausdrücklich angegeben.
11.2 Wenn unsere Waren auf sogenannten Europaletten oder auf Paletten, die Teil eines Palettenpools sind, geliefert werden, berechnen wir diese Paletten als Verpackungsmaterial, es sei denn, identische, unbeschädigte Paletten werden bei der Lieferung an uns zurückgegeben.
11.3 Werden wir von unserem Abnehmer oder behördlicherseits aufgefordert, von uns geliefertes und bei der Lieferung unserer Produkte verwendetes Verpackungsmaterial zurückzunehmen, gehen die damit verbundenen Kosten, gegebenenfalls einschließlich der Kosten für die Vernichtung, zu Lasten des Abnehmers.
11.4 Verpackungsmaterialien wie Kisten, Paletten und dergleichen, soweit sie nicht zur einmaligen Verwendung bestimmt sind, bleiben unser Eigentum. Der Kunde bleibt für die ihm zugesandten Verpackungsmaterialien haftbar, auch wenn dafür kein Pfand erhoben wird. Der Kunde ist verpflichtet, die in seinem Besitz befindlichen leeren Rücksendeverpackungen so schnell wie möglich auf seine Kosten an uns zurückzusenden, es sei denn, es wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart.
11.5 Die in Rechnung gestellten Verpackungsmaterialien (Pfand) werden von uns gutgeschrieben, nachdem diese Verpackungsmaterialien unbeschädigt in unser Lager zurückgekehrt sind. Bei geringfügigen Schäden behalten wir uns das Recht vor, weniger als das berechnete Pfand gutzuschreiben. Bei größeren Schäden wird kein Betrag gutgeschrieben und das Verpackungsmaterial steht dem Kunden zur Verfügung, was wir ihm mitteilen werden.

ARTIKEL 12: LAGERUNG
12.1 Wenn die vom Kunden gekauften/bestellten Waren von uns nicht zum vereinbarten Zeitpunkt geliefert werden können, lagern wir diese Waren auf Risiko des Kunden. Die damit verbundenen Kosten gehen zu Lasten des Kunden.

ARTIKEL 13: EIGENTUMSVORBEHALT
13.1 Alle Sachen, die sich im Besitz des Kunden befinden und von uns stammen, sind, solange der Kunde Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber hat, unser Eigentum, entweder aufgrund des in diesem Artikel enthaltenen Eigentumsvorbehalts oder aufgrund eines besitzlosen Pfandrechts, das die Gegenpartei hiermit zu unseren Gunsten begründet.
13.2 Alle von uns gelieferten und zu liefernden Waren bleiben unser Eigentum, bis der Abnehmer alle Verpflichtungen aus allen mit uns geschlossenen Verträgen erfüllt hat.
13.3 Der Abnehmer ist nicht berechtigt, über die gelieferten Waren vor vollständiger Bezahlung in irgendeiner Weise zu verfügen oder sie zu belasten, es sei denn, wir wurden darüber informiert und haben dem zugestimmt. Kommt der Kunde dieser Verpflichtung nicht nach, wird der Kaufpreis sofort und in voller Höhe fällig.
13.4 Der Kunde ist verpflichtet, den Inhalt dieser Eigentumsvorbehaltsklausel demjenigen mitzuteilen, dem er von uns gelieferte Waren, ob als Sicherheit oder nicht, in Form eines stillschweigenden Pfandes überlassen hat.
13.5 Der Kunde räumt uns hiermit das Recht ein, gegebenenfalls alle Orte zu betreten, an denen sich unsere Waren befinden, um unsere Eigentumsrechte auszuüben.

ARTIKEL 14: REKLAMATIONEN
14.1 Bei der Lieferung – oder so bald wie möglich danach – muss der Käufer die gekauften Waren prüfen oder prüfen lassen. Dabei hat er insbesondere zu prüfen, ob die gelieferte Ware dem Vertrag entspricht, nämlich:
– ob die richtige Ware geliefert wurde;
– ob die Menge der gelieferten Ware dem Vereinbarten entspricht;
– ob die gelieferte Ware den Qualitätsanforderungen oder, falls diese fehlen, den Anforderungen entspricht, die für den normalen Gebrauch und/oder kommerzielle Zwecke gestellt werden können.
14.2 Unter Beachtung der Bestimmungen in Artikel 8.4 muss der Kunde uns innerhalb von 8 Tagen nach Erhalt der Waren schriftlich per Einschreiben mit Rückschein benachrichtigen.
14.3 Sichtbare Fehlmengen/Mängel und/oder Schäden müssen vom Kunden auf dem Frachtbrief oder Lieferschein vermerkt werden.
14.4 Enthält der Frachtbrief oder die Quittung bei Erhalt der Waren keinen Hinweis auf beschädigte Waren, Verpackungen und/oder Umhüllungen, so gilt dies als vollständiger Beweis dafür, dass der Käufer die gelieferten Waren bei der Lieferung in jedem Fall in einem einwandfreien und unbeschädigten Zustand erhalten hat.
14.5 Die bloße Tatsache, dass eine Forderung untersucht wird, bedeutet nicht automatisch, dass wir diesbezüglich eine Haftung anerkennen.
14.6 Eine Reklamation muss mindestens eine detaillierte und genaue Beschreibung des Mangels sowie die Angabe weiterer Daten enthalten, aus denen hervorgeht, dass die gelieferten und vom Kunden beanstandeten Waren identisch sind.
14.7 Die Waren, auf die sich die Reklamationen beziehen, müssen uns in dem Zustand, in dem sie sich zum Zeitpunkt der Feststellung der Mängel befanden, zur Inspektion und/oder Prüfung zur Verfügung stehen und dürfen nicht weiterverkauft werden, es sei denn, wir haben dazu eine ausdrückliche schriftliche Genehmigung erteilt. Ist das Bereithalten der Sachen nicht möglich, muss der Zustand zum Zeitpunkt der Lieferung mittels Bildmaterial (Foto/Film) festgehalten werden.
14.8 Betreffen die Beanstandungen einen Teil der gelieferten Sachen, kann dies kein Grund für die Zurückweisung der gesamten Charge sein, es sei denn, die gelieferte Charge kann in einem solchen Fall vernünftigerweise nicht als brauchbar angesehen werden.
14.9 Die Beweislast für die Behauptung oder Behauptungen, dass eine Nichtkonformität der gelieferten Sachen vorliegt, liegt beim Abnehmer. Diese Beweislast gilt für angebliche Mängel wie (nicht abschließend), Farbunterschiede, gelieferte Mengen oder Gewicht, verwendete Größen, Dicken usw.
14.10 Wenn eine Reklamation in Bezug auf eine gelieferte Ware berechtigt ist, sind wir nicht verpflichtet, mehr zu tun, als die beanstandete Ware auf unsere Kosten zu ersetzen oder (nach unserem Ermessen) der Gegenpartei einen Betrag gutzuschreiben, der dem Preis entspricht, den die Gegenpartei für die beanstandete Ware schuldet.
14.11 Im Falle des vollständigen Ersatzes oder der Erstattung von Gegenständen wird der bereits verbrauchte Teil berücksichtigt.
14.12 Der Kunde muss das beanstandete Produkt nach unserer vorherigen schriftlichen Zustimmung und unter von uns festzulegenden Bedingungen an uns zurücksenden.
14.13 Jeder Anspruch des Kunden erlischt, nachdem er den gekauften Gegenstand in Gebrauch genommen, be- oder verarbeitet, bedruckt oder zugeschnitten hat oder hat in Gebrauch nehmen, be- oder verarbeiten, bedrucken oder zuschneiden lassen oder an Dritte weiterveräußert hat, es sei denn, der Kunde weist nach, dass er nicht in der Lage war, uns zu einem früheren Zeitpunkt über den Anspruch zu informieren.
14.14 Die Reklamationsfrist für von uns versandte Rechnungen beträgt 8 Tage. Wird innerhalb dieser Frist kein schriftlicher Einspruch gegen die Rechnung erhoben, wird davon ausgegangen, dass die Rechnung das zugrunde liegende Geschäft mit uns korrekt wiedergibt.
14.15 Nach Ablauf der in diesem Artikel genannten Fristen wird davon ausgegangen, dass der Kunde die gelieferten Waren bzw. die Rechnung genehmigt hat; in diesem Fall werden Reklamationen von uns nicht mehr berücksichtigt.
14.16 Wir sind von jeglicher Haftung befreit und nicht verpflichtet, Mängelrügen zu akzeptieren und/oder
zu prüfen, wenn der Abnehmer seinen Zahlungsverpflichtungen oder anderen Verpflichtungen uns gegenüber nicht unverzüglich nachgekommen ist und auch nicht, wenn der Abnehmer und/oder Dritte ohne unsere vorherige schriftliche Zustimmung Änderungen oder Reparaturen an den von uns gelieferten Waren vorgenommen haben, unabhängig davon, ob dies auf Anweisung des Abnehmers geschah oder nicht.
14.17 Beanstandungen berechtigen die Gegenpartei nicht, Zahlungsverpflichtungen oder andere uns gegenüber bestehende Verpflichtungen auszusetzen.

ARTIKEL 15: ZAHLUNG
15.1 Die Zahlung hat stets innerhalb von 21 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug oder Aufrechnung in unseren Geschäftsräumen oder durch Überweisung auf unser auf der Rechnung angegebenes Bankkonto zu erfolgen, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde.
15.3 Wir sind berechtigt, bei der Ausführung des Vertrages Vorauszahlung zu verlangen.
15.4 Zahlt die Gegenpartei nicht innerhalb der vereinbarten Frist, gilt sie von Rechts wegen als in Verzug, ohne dass eine Mahnung oder Inverzugsetzung erforderlich ist.
15.5 Ab diesem Zeitpunkt gehen die sogenannten gesetzlichen Handelszinsen im Sinne von Artikel 6:119a und 6:120 zweiter Absatz des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches sowie die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten, die für die Geltendmachung von Erfüllung, Auflösung und/oder Schadenersatz anfallen, zu Lasten der Gegenpartei, es sei denn, wir wurden durch eine unwiderrufliche gerichtliche Entscheidung in der Angelegenheit verurteilt.
15.6 Die außergerichtlichen Inkassokosten belaufen sich auf mindestens 15 % des noch geschuldeten Betrags, mindestens jedoch auf 250 EUR.
15.7 Die Nichteinhaltung, verspätete oder unvollständige Erfüllung der Zahlungsverpflichtungen durch den Kunden berechtigt uns, die Erfüllung oder weitere Erfüllung des Vertrages unsererseits auszusetzen, bis der Kunde dieser Verpflichtung nachgekommen ist. Nach unserem Ermessen sind wir auch berechtigt, den Vertrag aufzulösen, unbeschadet unseres Rechts auf Schadenersatz im Zusammenhang mit der späteren oder nicht erfolgten Erfüllung des Vertrags.
15.8 Die vom Kunden geleisteten Zahlungen dienen zunächst der Begleichung aller fälligen Zinsen und Kosten und anschließend der am längsten ausstehenden Rechnungen, auch wenn die Gegenpartei angibt, dass sich die Zahlung auf eine spätere Rechnung bezieht.

ARTIKEL 16: HÖHERE GEWALT
16.1 In diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen wird höhere Gewalt zusätzlich zu ihrer Definition im Gesetz und in der Rechtsprechung definiert als alle äußeren Ursachen, vorhersehbar oder unvorhersehbar, auf die wir keinen Einfluss haben, die uns aber daran hindern, unsere Verpflichtungen zu erfüllen.
16.2 Im Falle höherer Gewalt wird die Erfüllung des Vertrags so lange ausgesetzt, wie die Situation höherer Gewalt es uns unmöglich macht, den Vertrag zu erfüllen.
16.3 Im Falle von dauerhafter höherer Gewalt sind wir berechtigt, den Vertrag aufzulösen, ohne der Gegenpartei einen Schaden ersetzen zu müssen.
16.4 Wenn die Situation höherer Gewalt auf unserer Seite länger als einen Monat andauert, ist die Gegenpartei berechtigt, den Vertrag kostenlos aufzulösen, ohne jedoch einen Anspruch auf Ersatz des ihr entstandenen Schadens zu haben.

ARTIKEL 17: GARANTIE
17.1 Wir haften nur für Mängel, die nachweislich vor oder innerhalb der Garantiezeit entstanden sind, und zwar ausschließlich oder überwiegend als unmittelbare Folge einer von uns gewählten fehlerhaften Herstellung oder fehlerhaften Verarbeitung oder als Folge von uns verwendeten fehlerhaften Materialien. Ist der Mangel auf eine andere Ursache zurückzuführen, haften wir nicht.
17.2 Die Garantie erlischt auch, wenn die Artikel für einen anderen Zweck als den, für den sie üblicherweise geliefert werden, verwendet werden.
17.3 Die Garantie deckt nicht die Folgen spezifischer Entwicklungsrisiken neu entwickelter Artikel ab.
17.4 Wenn wir im Rahmen der Garantie haften, beschränkt sich diese Haftung nach unserem Ermessen auf den Ersatz der fehlerhaften Artikel oder die Rückzahlung des für diese fehlerhaften Artikel in Rechnung gestellten Betrags. Der Ersatz von Artikeln beschränkt sich auf die Neulieferung ohne Frachtkosten. Im Falle des Ersatzes wird eine neue Garantie für die ersetzten Artikel gewährt, die am Tag der Lieferung der ersetzten Artikel beginnt.
17.5 Wir sind nicht verpflichtet, eine Garantie zu gewähren:
– wenn der Besteller seine Verpflichtungen aus diesem Vertrag oder einem anderen Vertrag mit uns nicht vollständig oder nicht rechtzeitig erfüllt;
– wenn der Besteller, falls wir nicht der Hersteller der von uns gelieferten Artikel sind, eine Garantie vom Hersteller erhalten hat, entweder direkt oder über uns;
17.6 Falls wir nicht der Hersteller der von uns gelieferten Artikel sind, beschränkt sich unsere Haftung auf die Haftung, die der Lieferant dieser Artikel übernimmt.

ARTIKEL 18: HAFTUNGSAUSSCHLÜSSE
18.1 Wir haften niemals für indirekte Schäden, in jedem Fall nicht für Folgeschäden, entgangenen Gewinn, entgangene Einsparungen und Schäden durch geschäftliche oder sonstige Stagnation. Im Falle eines Verbraucherkaufs geht diese Einschränkung nicht über das hinaus, was gemäß Artikel 7:24 Absatz 2 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuchs zulässig ist.
18.2 Wenn wir haften, ist diese Haftung wie folgt geregelt:
– die Haftung für Mängel an den gelieferten Waren richtet sich nach Artikel 17 dieser Bedingungen;
– wir haften nur, wenn der Schaden durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit unsererseits oder unserer leitenden Angestellten verursacht wurde;
– im Übrigen ist unsere Haftung auf den Betrag des betreffenden Geschäfts beschränkt
– sollte jedoch nach den Erfordernissen von Angemessenheit und Billigkeit unsere Haftung zum Ersatz des Betrages des Geschäftes im Verhältnis zu dem vom Kunden erlittenen Schaden zu gering sein, so ist unsere Haftung auf höchstens 125% des Betrages des betreffenden Geschäftes beschränkt;
– Folgeschäden sind ausdrücklich ausgeschlossen, soweit sie einen höheren Betrag ausmachen als den, für den wir aufgrund des Vorstehenden haften.
18.3 Jede weitere Haftung ist ausdrücklich ausgeschlossen.
18.4 Wenn die Folgen eines Schadens, der sich aus diesem Vertrag ergibt, vom Kunden versichert wurden oder normalerweise von Kunden in dieser Branche versichert werden, können wir niemals für den Ersatz des erlittenen Schadens haftbar gemacht werden.
18.5 Wir haften nicht für Kosten, Schäden und Zinsen, die direkt oder indirekt durch Personen oder Unternehmen entstehen, die von uns bei der Erfüllung des Vertrags eingesetzt werden.

ARTIKEL 19: VERPACKUNG UNTER EIGENEM NAMEN
19.1 Wenn vereinbart, drucken wir Produkte nach dem Entwurf des Kunden.
19.2 Wenn der Kunde dies wünscht und wir dies mit dem Kunden vereinbart haben, können wir die gedruckten Produkte auf Abruf für den Kunden in einem Lager einlagern. Wird von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht, kann ein separater Vertrag über einen Abrufauftrag geschlossen werden.
19.3 Bevor wir mit dem Druck von Produkten nach dem Entwurf des Kunden beginnen, wird dem Kunden ein Probedruck zur Beurteilung vorgelegt. Nach dessen Genehmigung können wir in keiner Weise für die Ausführung der Druckerzeugnisse haftbar gemacht werden, wenn diese nicht wesentlich vom Proof abweichen.
19.4 Für die Art und Weise der Ausführung, Abweichungen bei Material und/oder Farbe gelten die in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen enthaltenen Bestimmungen.
19.5 Wir können nicht für Farbabweichungen haftbar gemacht werden, wenn die von uns verwendete Farbe mit dem uns vom Kunden übergebenen Muster oder der uns vom Kunden mitgeteilten Farbnummer übereinstimmt.

19.6 Wir sind berechtigt, alle Kosten im Zusammenhang mit dem Druck von Verpackungsmaterialien nach dem Entwurf des Kunden, wie z.B. Entwurfszeichnungen, Klischees und Druckwalzen, in voller Höhe zu berechnen. Wir stellen diese Kosten sofort nach Fertigstellung der Druckerzeugnisse in Rechnung, ungeachtet der Tatsache, dass die Druckerzeugnisse auf Abruf bezogen werden können und daher auch in Teillieferungen in Rechnung gestellt werden können. Die Bezahlung dieser Rechnung hat innerhalb der geltenden Frist zu erfolgen.
19.7 Alle von uns oder in unserem Auftrag angefertigten Entwurfszeichnungen, Klischees, Druckwalzen und dergleichen, ob auf Wunsch unseres Kunden oder nicht, bleiben unser Eigentum, auch wenn sie dem Kunden ganz oder teilweise in Rechnung gestellt wurden oder werden.
19.8 Wenn auf ein angefordertes Angebot hin kein Auftrag erteilt wird, können die Kosten für einen zu diesem Zweck angefertigten Entwurf und die bereits angefertigten Klischees der Gegenpartei 3 Monate nach dem Datum des Angebots von uns in Rechnung gestellt werden. Die Gegenpartei ist zur Zahlung dieser Kosten verpflichtet.
19.9 Klischees, die von unserem Kunden oder auf dessen Anweisung hin in Gebrauch genommen werden, gelten als genehmigt.

ARTIKEL 20 : GEWERBLICHES EIGENTUM
20.1 Alle von uns zur Verfügung gestellten Daten, Zeichnungen, Abbildungen sind urheberrechtlich geschützt. Es ist der Gegenpartei nicht gestattet, diese Unterlagen ohne unsere ausdrückliche Genehmigung zu kopieren oder Dritten zur Einsichtnahme zur Verfügung zu stellen.
20.2 Das Urheberrecht an den von uns oder in unserem Auftrag erstellten Entwürfen, Zeichnungen, Skizzen, Lithografien, Fotos, Software (Software), Modellen, Stempeln, Matrizen, Platten, Entwürfen usw. verbleibt zu jeder Zeit bei uns. Sie dürfen niemals ohne unsere Erlaubnis vervielfältigt oder Dritten zugänglich gemacht werden. Für jeden Tag, an dem die Gegenpartei gegen das Urheberrecht verstößt, sind wir zu einer Vertragsstrafe von mindestens € 25.000,00 pro Tag verpflichtet.
20.3 Unsere Gegenpartei hält uns für alle Folgen einer Verletzung von Rechten Dritter schadlos, wenn wir ein bestimmtes Bild, eine Zeichnung, ein Modell oder einen Entwurf auf Wunsch unseres Kunden verwendet haben.
20.4 Stellt der Besteller uns Hilfsmittel oder Drucksachen zur Verfügung, die wir in die vom Besteller bei uns gekauften Waren einbauen sollen, so stellt der Besteller uns ausdrücklich von möglichen Ansprüchen Dritter wegen der Verletzung von Urheberrechten und Rechten aus Patenten, Marken oder Mustern frei.

ARTIKEL 21: TOLERANZEN
21.1 In Bezug auf die vereinbarten Spezifikationen sind Abweichungen, sowohl nach oben als auch nach unten, zulässig.
21.2 Die endgültigen Nummern und/oder Gewichte werden auf Lieferscheinen, Packlisten oder, bei Containerlieferungen, auf dem sogenannten Bill of Lading angegeben.
21.3 Die Rechnungsstellung erfolgt auf der Grundlage der tatsächlich gelieferten Menge. Ziel ist die Lieferung von vollen Paletten und/oder Containern.

21.4 In Bezug auf das Material gilt unsere Leistung als ordnungsgemäß, wenn die Abweichungen in Qualität, Farbe, Dicke usw. geringfügig sind. Bei der Beurteilung, ob eine Lieferung die zulässigen Grenzen überschreitet, wird ein Durchschnitt aus der gesamten gelieferten Charge abgelehnt. Abweichungen in der Farbe von Papier und Karton berechtigen nicht zur Beanstandung.
21.5 In Bezug auf Grammgewichte, Dicken und Abmessungen sind die Abweichungen zulässig, die auf den Produktspezifikationsblättern angegeben sind. Diese werden immer zusammen mit dem Angebot angeboten. Wenn diese fehlen, sollte der Kunde sie anfordern.

ARTIKEL 22: TEILNICHTIGKEIT
22.1 Sollte eine der Klauseln oder ein Teil einer Klausel dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder ein Teil des zugrundeliegenden Vertrages nichtig sein oder für nichtig erklärt werden, so berührt dies nicht den Rest der Klausel, die Klauseln dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder den zugrundeliegenden Vertrag.
22.2 Die Parteien werden dann für die nichtige oder für nichtig erklärte Passage eine Regelung treffen, die dem am nächsten kommt, was die Parteien mit dem zugrundeliegenden Vertrag oder diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen beabsichtigt haben.

ARTIKEL 23: SCHUTZBEREICH
23.1 Alle Agenten, Vertreter, Angestellten oder andere Personen, die von uns einen Auftrag erhalten haben oder die von uns ernannt oder angestellt wurden, genießen denselben Schutz und haben Anspruch auf dieselben Haftungsausschlüsse, -befreiungen und -beschränkungen, die für uns selbst gemäß diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder gemäß einer mit uns geschlossenen Vereinbarung gelten.

ARTIKEL 24: VERLUST VON FORDERUNGEN GEGEN UNS
24.1 Forderungen, für die wir haftbar gemacht wurden, verfallen, wenn der Kunde uns nicht innerhalb von 6 Monaten, nachdem uns eine schriftliche Mahnung zugestellt wurde, verklagt hat.

ARTIKEL 25: ANWENDBARES RECHT
25.1 Auf alle Angelegenheiten im Zusammenhang mit diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen, dem Vertrag oder der Erfüllung des Vertrags findet niederländisches Recht unter Ausschluss jeder anderen Rechtsordnung Anwendung. Im Falle eines Rechtsstreits ist das Gericht in Roermond der erste Gerichtsstand.

ARTIKEL 26: STREITIGKEITEN
26.1. Streitigkeiten, die sich aus den mit uns geschlossenen Verträgen ergeben, werden nach unserem Ermessen durch das Zivilgericht an unserem Wohnsitz entschieden.

ARTIKEL 27: ÜBERSETZUNG
27.1 Bei Übersetzungen ist immer die niederländische Fassung verbindlich.

ARTIKEL 28: EINREICHUNG DER ALLGEMEINEN GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
28.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind auf der Website von PaperWise zu finden oder können auf Anfrage zugesandt werden. Die allgemeinen Geschäftsbedingungen von Eco Concepts & Products, dem Eigentümer von PaperWise, wurden bei der Handelskammer in Eindhoven hinterlegt.
28.2 Es gilt immer die neueste oder die zum Zeitpunkt des Angebots oder der Transaktion mit uns gültige Fassung.

Weert, November 2019